Onlineshop Garantie- und Gewährleistungslabel

Neue EU-Vorgaben für Onlineshops: Ab dem 27. September 2026 müssen Händler ihre Kunden mit einem einheitlichen Gewährleistungslabel über gesetzliche Gewährleistungsrechte informieren. Für bestimmte Herstellergarantien kommt zusätzlich das neue EU-GARAN-Label hinzu. Für Betreiber von Onlineshops bedeutet das: Produktseiten, Checkout und Produktdaten sollten rechtzeitig überprüft und technisch angepasst werden.

Der 27. September 2026 ist für Online-Händler ein wichtiger Stichtag. Mit den durch die EU-EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 eingeführten Vorgaben ändern sich Infor­mations­pflich­ten gegenüber Verbrauchern. Ziel der Europäischen Union ist es, Verbraucher bereits vor dem Kauf besser darüber zu infor­mieren, welche gesetzlichen Gewähr­leistungs­rechte bestehen und ob ein Hersteller zusätzlich eine besondere Haltbarkeitsgarantie für ein Produkt gewährt.
Onlineshop Garantie- & Gewährleistungslabel ab 2026 | Shopware Agentur Rosenheim | Bild per KI generiert

Dafür führt die EU zwei standardisierte Darstellungen ein:

  • das Gewährleistungslabel beziehungsweise die „harmonisierte Mitteilung“ zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht
  • das GARAN-Label beziehungsweise die „harmonisierte Kennzeichnung“ für bestimmte gewerbliche Haltbarkeitsgarantien

Für Online-Händler ist das Thema besonders relevant. Denn die neuen Informationen müssen nicht irgendwo im Kleingedruckten versteckt werden, sondern vor dem Vertragsabschluss und deutlich sichtbar bereitgestellt werden. Wer einen B2C-Onlineshop betreibt, sollte deshalb jetzt prüfen, welche Änderungen am Shop erforderlich sind.

 

Ab wann gelten Gewährleistungslabel und Garantie-Label?

Der entscheidende Termin ist: 27. September 2026

Ab diesem Tag gelten die neuen Vorgaben zur harmonisierten Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und zur harmonisierten Kennzeichnung für bestimmte gewerbliche Haltbarkeitsgarantien. Die Grundlage bildet die Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel, häufig als EmpCo-Richtlinie bezeichnet. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 wurden anschließend Gestaltung und Inhalt der harmonisierten Mitteilung und der harmonisierten Kennzeichnung festgelegt.

Für Händler bedeutet das ganz praktisch:

Die Umstellung sollte nicht erst am 27. September 2026 beginnen.
Insbesondere bei größeren Sortimenten, unterschiedlichen Herstellern, mehreren Verkaufskanälen oder individuell entwickelten Onlineshops kann die technische und organisatorische Vorbereitung erheblichen Aufwand verursachen.

Warum führt die EU neue Gewährleistungs- und Garantie-Labels ein?

Viele Verbraucher kennen den Unterschied zwischen gesetzlicher Gewährleistung und freiwilliger Garantie nicht oder nur unzureichend. Genau hier setzt die EU an.

Die Informationen sollen europaweit vereinheitlicht und für Verbraucher schneller verständlich werden. Gleichzeitig verfolgt die EmpCo-Richtlinie ein übergeordnetes Ziel: Verbraucher sollen fundiertere Kaufentscheidungen treffen und unter anderem die Haltbarkeit von Produkten besser berücksichtigen können. Das ist Teil der europäischen Strategie für einen nachhaltigeren Konsum. Für Online-Händler entsteht daraus allerdings eine zusätzliche Informations- und Umsetzungspflicht.

Gewährleistung und Garantie: Wo liegt eigentlich der Unterschied?

Die Begriffe „Gewährleistung“ und „Garantie“ werden im Alltag häufig synonym verwendet. Rechtlich handelt es sich jedoch um unterschiedliche Dinge.

 

Gesetzliche Gewährleistung

Die Gewährleistung basiert auf gesetzlichen Ansprüchen des Käufers gegenüber dem Verkäufer. Verkauft ein Online-Händler eine Ware an einen Verbraucher, bestehen bei Mängeln gesetzliche Rechte. Das gilt unabhängig davon, ob mit einer Garantie geworben wird oder nicht. Das neue Gewährleistungslabel soll Verbraucher genau auf diese gesetzlichen Rechte aufmerksam machen.

Freiwillige Garantie

Eine Garantie ist dagegen eine zusätzliche freiwillige Verpflichtung, beispielsweise des Herstellers. Sie kann über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehen. Für das neue EU-GARAN-Label ist allerdings nicht jede beliebige Herstellergarantie relevant. Die neuen Vorgaben beziehen sich auf eine bestimmte gewerbliche Haltbarkeitsgarantie des Herstellers. Diese Unterscheidung ist für Online-Händler wichtig.

Was ist das neue Gewährleistungslabel?

  • Das sogenannte Gewährleistungslabel ist eine europaweit harmonisierte Mitteilung zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht.
  • Es soll Verbraucher deutlich darauf hinweisen, dass beim Kauf von Waren gesetzliche Gewährleistungsrechte bestehen.
  • Die EU gibt Gestaltung und Inhalt dieser Mitteilung vor.
  • Für Händler bedeutet das: Es reicht künftig nicht aus, Informationen zur Gewährleistung ausschließlich irgendwo in den AGB unterzubringen.
  • Die Information muss dem Verbraucher vor Vertragsschluss in hervorgehobener Weise zur Verfügung stehen.
  • Das macht die neue Regelung insbesondere für Onlineshops relevant.

Für welche Produkte wird das Gewährleistungslabel benötigt?

Die neue harmonisierte Mitteilung betrifft den Verkauf von Waren an Verbraucher. Dazu gehören klassische physische Produkte ebenso wie Waren mit digitalen Elementen, beispielsweise:

  • Smartphones, Smart-TVs, Notebooks
  • Haushaltsgeräte
  • Smart-Home-Produkte, vernetzte Geräte
  • Maschinen und Geräte für Verbraucher
  • Auch bei Gebrauchtwaren ist das Thema grundsätzlich zu berücksichtigen.

Für rein digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen bestehen dagegen gesonderte Informationspflichten. Das dargestellte Gewährleistungslabel für Waren ist daher nicht einfach pauschal auf SaaS-Angebote, Online-Kurse oder andere rein digitale Leistungen zu übertragen.

Wer ist von der neuen Label-Pflicht betroffen?

Besonders relevant ist die Neuregelung für Unternehmen, die Waren an Verbraucher verkaufen.

Dazu zählen unter anderem:

  • klassische B2C-Onlineshops
  • Shopware-Shop
  • WooCommerce-Shop
  • Magento- und Adobe-Commerce-Shop
  • andere Shopsysteme und individuelle E-Commerce-Lösungen
  • Händler auf Online-Marktplätzen
  • stationäre Einzelhändler
  • Unternehmen, die Kaufverträge über andere Fernkommunikationsmittel abschließen

Entscheidend ist nicht allein das verwendete Shopsystem oder der Vertriebskanal.
Entscheidend ist insbesondere, ob Waren an Verbraucher verkauft werden. Reine B2B-Shops sind von diesen verbraucherrechtlichen Informationspflichten grundsätzlich nicht in gleicher Weise betroffen. Bei Shops, die sowohl B2B- als auch B2C-Kunden bedienen, sollte deshalb genau geprüft werden, wie die unterschiedlichen Kundengruppen und Verkaufsprozesse technisch voneinander getrennt werden.

 

Wo muss das Gewährleistungslabel im Onlineshop angezeigt werden?

Für Online-Händler ist die Platzierung einer der wichtigsten Punkte.

  • Die Information muss dem Verbraucher vor Abschluss des Kaufvertrags in hervorgehobener Weise zugänglich sein.
  • Damit reicht es nicht aus, die Information ausschließlich in den AGB zu verstecken oder lediglich auf eine externe Informationsseite zu verweisen.
  • Je nach Aufbau des Shops kann eine Integration beispielsweise im Umfeld der Produktdarstellung beziehungsweise innerhalb des Bestellprozesses erforderlich sein.
  • Dabei sollte insbesondere geprüft werden:
  • Wann sieht der Kunde die Information?
  • Ist sie ausreichend deutlich dargestellt?
  • Ist sie auf Desktop, Tablet und Smartphone gleichermaßen erreichbar und sichtbar?
  • Funktioniert die Darstellung auch bei unterschiedlichen Checkout-Varianten?
  • Gerade bei individuell angepassten Shopware-Shops sollte die Umsetzung deshalb nicht nur rechtlich, sondern auch technisch und hinsichtlich der User Experience geprüft werden.

Mobile Commerce nicht vergessen

Ein Punkt wird bei gesetzlichen Anpassungen im E-Commerce häufig unterschätzt: Ein Onlineshop muss heute nicht nur auf einem Desktop-PC funktionieren. Ein erheblicher Teil der Shop-Besucher kauft über Smartphones.

Die neuen Labels und Hinweise müssen deshalb auch in der mobilen Darstellung korrekt integriert werden.

Bei der Umsetzung sollten unter anderem folgende Punkte getestet werden:

  • Smartphone-Darstellung, Tablet-Darstellung
  • unterschiedliche Bildschirmgrößen
  • Produktdetailseiten
  • Warenkorb und Checkout
  • Gastbestellungen, eingeloggte Kunden
  • unterschiedliche Zahlungsarten und Sprachversionen

Eine rechtlich vorgesehene Information bringt wenig, wenn sie auf einem kleinen Display abgeschnitten wird, durch ein anderes Element verdeckt ist oder aufgrund eines Responsive-Fehlers nicht angezeigt wird.

Mehrsprachige Onlineshops benötigen besondere Aufmerksamkeit

Wer seinen Onlineshop in mehreren EU-Ländern beziehungsweise mehreren Sprachen betreibt, muss die Sprachversionen der harmonisierten Mitteilung berücksichtigen.

  • Die EU stellt entsprechende Sprachfassungen zur Verfügung.
  • Für international tätige Händler bedeutet das zusätzlichen technischen Aufwand. Das Shop-System muss abhängig von der ausgewählten Sprache beziehungsweise dem jeweiligen Vertriebskanal die passende Darstellung ausspielen.
  • Bei Shopware können beispielsweise unterschiedliche Sales Channels, Domains und Sprachversionen betroffen sein.

Deshalb sollte frühzeitig geprüft werden, ob die bestehende Shop-Architektur eine saubere sprachabhängige Integration ermöglicht.

Was ist das neue EU-GARAN-Label?

Neben der Information über die gesetzliche Gewährleistung gibt es eine zweite wichtige Neuerung: das EU-GARAN-Label für die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie. Dieses Label darf nicht mit der gesetzlichen Gewährleistung verwechselt werden. Es betrifft bestimmte Fälle, in denen ein Hersteller eine besondere Haltbarkeitsgarantie gewährt.

Nach der Richtlinie ist die harmonisierte Kennzeichnung relevant, wenn der Hersteller:
– eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie anbietet,
– diese ohne zusätzliche Kosten gewährt,
– die Garantie die gesamte Ware umfasst,
– die Garantie eine Dauer von mehr als zwei Jahren hat
– und die entsprechenden Informationen dem Händler zur Verfügung stellt.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, muss der Händler die Verbraucher über das Bestehen und die Dauer dieser Garantie informieren und hierfür die harmonisierte Kennzeichnung verwenden.

Achtung: Nicht jede Garantie löst automatisch die GARAN-Label-Pflicht aus

Dieser Punkt ist für Händler besonders wichtig.

  • Nicht jedes Garantieversprechen eines Herstellers führt automatisch dazu, dass das neue GARAN-Label verwendet werden muss.
  • Die EU-Regelung stellt konkrete Anforderungen.
  • Beispielsweise reicht eine Garantie, die lediglich ein einzelnes Bauteil umfasst, nicht ohne Weiteres aus, wenn die erforderliche Haltbarkeitsgarantie für die gesamte Ware nicht gegeben ist.
  • Auch die Laufzeit ist entscheidend.
  • Die Richtlinie spricht von einer Haltbarkeitsgarantie des Herstellers mit einer Dauer von mehr als zwei Jahren.
  • Online-Händler müssen daher ihre Produkt- und Herstellerinformationen wesentlich genauer kennen und strukturiert verwalten.

Warum das Garantie-Label technisch anspruchsvoller ist

Beim Gewährleistungslabel handelt es sich im Wesentlichen um eine allgemeine Information über gesetzliche Rechte. Beim GARAN-Label besteht dagegen ein unmittelbarer Bezug zum jeweiligen Produkt. Unter anderem müssen Angaben zur Marke beziehungsweise zum Hersteller, zur Modellkennung und zur Dauer der Haltbarkeitsgarantie berücksichtigt werden. Für Händler mit wenigen Produkten mag das noch überschaubar sein. Bei einem Onlineshop mit mehreren Hundert oder mehreren Tausend Artikeln sieht die Situation anders aus.

Dann stellen sich schnell technische Fragen:

  • Woher kommen die Garantiedaten?
  • Wer pflegt sie?
  • Wer kontrolliert ihre Richtigkeit?
  • Sind die Informationen bereits im ERP oder PIM vorhanden?
  • Müssen zusätzliche Produktattribute angelegt werden?
  • Wie wird das Label automatisiert erzeugt?
  • Was passiert bei Varianten?
  • Was passiert bei unterschiedlichen Herstellern?
  • Wie werden Änderungen einer Herstellergarantie aktualisiert?
  • Genau an diesem Punkt wird aus einer vermeintlich kleinen rechtlichen Änderung ein E-Commerce-Datenprojekt.

Produktdaten werden zum entscheidenden Faktor

Online-Händler sollten deshalb nicht nur das Frontend ihres Shops betrachten. Mindestens genauso wichtig ist die Datenbasis. Für jedes relevante Produkt sollte geklärt werden, ob eine entsprechende Haltbarkeitsgarantie des Herstellers besteht und welche Daten hierfür verfügbar sind.

Je nach Sortiment können zusätzliche Datenfelder erforderlich werden.
Beispielsweise für:

– Hersteller
– Marke
– Modellbezeichnung
– Modellkennung
– Garantiedauer
– Art der Garantie
– Geltungsbereich der Garantie
– Quelle der Garantieinformation
– Status der Label-Pflicht

Bei größeren E-Commerce-Systemen sollten diese Informationen möglichst zentral verwaltet werden. Dafür können je nach bestehender Systemlandschaft das Shopsystem selbst, ein ERP-System, eine Warenwirtschaft oder ein PIM-System infrage kommen.

 

Was bedeutet die neue Regelung für Shopware 6?

Für Betreiber eines Shopware-6-Onlineshops sollte die neue Pflicht nicht als reine Content-Aufgabe betrachtet werden. Je nach Sortiment und Shopstruktur können Änderungen an verschiedenen Stellen notwendig werden. Als Shopware Agentur unterstützen wir in der Anpassung und Umsetzung der Anforderungen.

Denkbar sind beispielsweise:

  • zusätzliche Custom Fields für Garantieinformationen
  • Erweiterungen der Produktdaten
  • Anpassungen der Produktdetailseite
  • Anpassungen von Erlebniswelten
  • Änderungen am Checkout
  • sprachabhängige Ausspielung
  • Berücksichtigung unterschiedlicher Sales Channels
  • automatisierte Zuordnung von Garantieinformationen
  • Anpassungen im Theme
  • individuelle Plugin-Lösungen
  • Datenübernahme aus ERP- oder PIM-Systemen

Wie aufwendig die Umsetzung tatsächlich ist, hängt stark von der vorhandenen Shopware-Installation und der Produktstruktur ab. Ein Shop mit 50 Produkten und einem Hersteller stellt andere Anforderungen als ein Multichannel-Shop mit 50.000 Artikeln, mehreren Marken, mehreren Sprachen und automatisierten Produktimports.

Marktplätze: Amazon, eBay & Co. ebenfalls berücksichtigen

Die neuen Pflichten sind nicht auf den eigenen Onlineshop beschränkt. Wer seine Produkte zusätzlich über Online-Marktplätze verkauft, muss auch diese Vertriebskanäle in seine Planung einbeziehen. Entscheidend ist, wer gegenüber dem Verbraucher als Verkäufer auftritt und den Kaufvertrag abschließt.

Für Multichannel-Händler bedeutet das:

Die benötigten Informationen sollten möglichst nicht ausschließlich manuell im Shop gepflegt werden. Sinnvoller ist eine zentrale Datenstrategie, mit der Produkt- und Garantieinformationen für unterschiedliche Verkaufskanäle bereitgestellt werden können. Das reduziert langfristig Fehler und Pflegeaufwand.

 

 

Vorsicht vor einer rein manuellen Lösung

 

  • Bei kleinen Sortimenten kann eine manuelle Integration zunächst naheliegend erscheinen.
  • Mit zunehmender Produktanzahl steigt jedoch das Fehlerrisiko.
  • Ändert ein Hersteller beispielsweise die Garantiebedingungen eines Modells, muss sichergestellt werden, dass diese Information auch im Shop aktualisiert wird.
  • Bei großen Sortimenten sollte deshalb geprüft werden, ob sich die notwendigen Informationen strukturiert importieren und automatisiert verarbeiten lassen.
  • Eine saubere technische Lösung kann erheblich effizienter sein als die manuelle Pflege jedes einzelnen Produktes.

Welche Risiken bestehen bei einer fehlerhaften Umsetzung?

Die neuen Vorgaben sind keine unverbindliche Empfehlung. Es handelt sich um gesetzlich relevante Informationspflichten.

Wer erforderliche Verbraucherinformationen nicht, falsch oder nicht rechtzeitig bereitstellt, riskiert rechtliche Konsequenzen. Im deutschen Online-Handel können Verstöße gegen verbraucherschützende Informationspflichten insbesondere wettbewerbsrechtlich relevant werden und Abmahnrisiken auslösen.

 

Online-Händler sollten daher insbesondere folgende Fehler vermeiden:

– Gewährleistungsinformation fehlt vollständig
– Information erscheint erst nach Vertragsschluss
– falsche Darstellung des EU-Labels
– unzulässige Veränderungen an vorgeschriebenen Elementen
– falsche Garantieinformationen
– GARAN-Label wird bei relevanten Produkten nicht angezeigt
– Label wird einem falschen Produkt zugeordnet
– falsche Garantiedauer
– Probleme in mobilen Ansichten
– fehlende Sprachversionen
– fehlerhafte Darstellung in einzelnen Sales Channels

Eine technische Implementierung sollte deshalb immer durch eine entsprechende rechtliche Prüfung ergänzt werden.

Der 27. September 2026 kommt schneller als gedacht

Gerade größere Händler sollten den notwendigen Aufwand nicht unterschätzen. Wer Tausende Produkte verschiedener Hersteller verkauft, muss gegebenenfalls zunächst feststellen, für welche Artikel überhaupt eine relevante Haltbarkeitsgarantie besteht. Danach müssen Daten beschafft, strukturiert, in das Shop-System übernommen und schließlich im Frontend korrekt dargestellt werden. Das benötigt Zeit.

 

Checkliste für Online-Händler: Das sollten Sie jetzt prüfen

 

  • Verkaufen wir physische Waren an Verbraucher?
  • Welche Shops und Verkaufskanäle sind betroffen?
  • Ist die Integration des Gewährleistungslabels bereits technisch geplant?
  • An welcher Stelle sehen Kunden die Information vor dem Kauf?
  • Funktioniert die Darstellung auf Smartphones und Tablets?
  • Betreiben wir einen mehrsprachigen Onlineshop?
  • Verkaufen wir Produkte mit Herstellergarantien?
  • Welche Garantien erfüllen die Voraussetzungen für das EU-GARAN-Label?
  • Liegen Hersteller, Modellkennung und Garantiedauer strukturiert vor?
  • Können diese Daten automatisiert in den Shop übertragen werden?
  • Müssen neue Shopware Custom Fields eingerichtet werden?
  • Müssen ERP-, PIM- oder Warenwirtschaftsschnittstellen angepasst werden?
  • Sind Produktvarianten korrekt berücksichtigt?
  • Sind alle relevanten Sales Channels berücksichtigt?
  • Gibt es einen Prozess für neue Produkte?
  • Wurde die fertige technische Umsetzung rechtlich geprüft?
  • Ist die Umsetzung spätestens zum 27. September 2026 produktiv?

Chance statt Pflicht:
Garantieinformationen können auch die Conversion unterstützen

Die neuen Vorgaben verursachen zunächst zusätzlichen Aufwand. Richtig umgesetzt können transparente Garantieinformationen aber auch einen positiven Effekt auf das Einkaufserlebnis haben. Gerade bei höherpreisigen Produkten sind Haltbarkeit, Service und langfristige Sicherheit wichtige Kaufargumente. Ein Kunde, der zwei vergleichbare Produkte betrachtet und bei einem Produkt unmittelbar erkennt, dass der Hersteller eine lange Haltbarkeitsgarantie gewährt, erhält eine zusätzliche Information für seine Kaufentscheidung.

Damit kann aus einer gesetzlichen Informationspflicht gleichzeitig ein Vertrauenssignal im Onlineshop werden. Wichtig bleibt jedoch: Pflichtinformationen und Marketing sollten sauber voneinander getrennt und rechtlich korrekt umgesetzt werden.

FIVE8 unterstützt bei der technischen Umsetzung im Onlineshop

Die neuen EU-Vorgaben zeigen erneut, dass ein professioneller Onlineshop kontinuierlich weiterentwickelt werden muss. Neue gesetzliche Anforderungen betreffen häufig nicht nur Rechtstexte. Sie wirken sich direkt auf Produktdaten, Templates, Produktdetailseiten, Checkout, Schnittstellen und die gesamte technische Shop-Architektur aus. Als Shopware- und E-Commerce-Agentur unterstützt FIVE8 Unternehmen bei der Planung und technischen Weiterentwicklung ihrer Onlineshops.

Je nach bestehender Shop-Lösung können wir beispielsweise bei folgenden Aufgaben unterstützen:

  • Analyse der bestehenden Shop-Struktur
  • technische Konzeption der Label-Integration
  • Anpassung und Update von Shopware 6
  • Erweiterung von Produktdaten und Custom Fields
  • Anpassung von Produktdetailseiten und Checkout
  • responsive Integration für Desktop und Mobile
  • Berücksichtigung mehrsprachiger Sales Channels
  • Anbindung vorhandener ERP-, PIM- und Warenwirtschaftssysteme
  • Entwicklung individueller Erweiterungen
  • technische Tests und Qualitätssicherung

Sie betreiben einen Shopware-Onlineshop und sind unsicher, welche technischen Anpassungen für September 2026 notwendig sind?
Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, den bestehenden Shop zu prüfen und die Umsetzung einzuplanen. FIVE8 unterstützt Sie bei der technischen Vorbereitung und Umsetzung der neuen Anforderungen in Ihrem Onlineshop.

 

Wichtiger Hinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über die neuen Anforderungen im E-Commerce und stellt keine Rechtsberatung dar. Für die rechtliche Beurteilung des konkreten Onlineshops und der individuellen Verkaufssituation sollte fachkundiger Rechtsrat eingeholt werden.

Quellen und Links mit weiteren Informationen

Richtlinie (EU) 2024/825 bei EUR-Lex
Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960
EU-Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU
EU-Warenkaufrichtlinie

 

Fazit: Online-Händler sollten die neuen EU-Labels jetzt vorbereiten

Mit dem Gewährleistungslabel und dem EU-GARAN-Label kommen ab dem 27. September 2026 neue Anforderungen auf den B2C-E-Commerce zu. Besonders wichtig ist die Unterscheidung: Das Gewährleistungslabel informiert Verbraucher über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Das GARAN-Label betrifft dagegen bestimmte freiwillige Haltbarkeitsgarantien des Herstellers, insbesondere wenn diese kostenlos für die gesamte Ware und für einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren gewährt werden und die entsprechenden Informationen dem Händler vorliegen. Für kleinere Shops kann die Anpassung vergleichsweise überschaubar sein. Bei großen Sortimenten, zahlreichen Herstellern, mehreren Sprachen und Multichannel-Vertrieb kann daraus jedoch ein umfangreiches technisches Projekt werden.

Deshalb gilt:

Nicht bis zum 27. September 2026 warten. Produktdaten, Shop-System und Verkaufsprozesse sollten bereits jetzt geprüft und die notwendigen technischen Anpassungen vorbereitet werden. So lässt sich vermeiden, dass unmittelbar vor dem Stichtag umfangreiche Änderungen unter Zeitdruck umgesetzt werden müssen.

Häufige Fragen zu Gewährleistungslabel und GARAN-Label

Ab wann wird das Gewährleistungslabel Pflicht?

Die neuen Vorgaben gelten ab dem 27. September 2026. Online-Händler sollten ihre Shops rechtzeitig vorher technisch vorbereiten.

Müssen Online-Händler das Gewährleistungslabel anzeigen?

Beim Verkauf von Waren an Verbraucher muss die harmonisierte Information über das gesetzliche Gewährleistungsrecht vor Vertragsschluss in hervorgehobener Weise bereitgestellt werden.

Gilt die Regelung auch für Shopware-Onlineshops?

Ja. Die rechtliche Verpflichtung hängt nicht vom eingesetzten Shopsystem ab. Betreiber von Shopware-Shops müssen die Vorgaben ebenso berücksichtigen wie Händler mit anderen E-Commerce-Systemen.

Ist Gewährleistung dasselbe wie Garantie?

Nein. Die Gewährleistung beruht auf gesetzlichen Rechten des Verbrauchers gegenüber dem Verkäufer. Eine Garantie ist eine zusätzliche freiwillige Verpflichtung eines Garantiegebers.

Wann wird das EU-GARAN-Label benötigt?

Relevant ist die Kennzeichnung insbesondere dann, wenn der Hersteller eine kostenlose gewerbliche Haltbarkeitsgarantie für die gesamte Ware mit einer Dauer von mehr als zwei Jahren gewährt und dem Händler die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellt.

Muss das GARAN-Label für jedes Produkt angezeigt werden?

Nein. Anders als die allgemeine Information zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht ist das GARAN-Label produktbezogen und nur bei Waren relevant, bei denen die gesetzlichen Voraussetzungen für die entsprechende Haltbarkeitsgarantie erfüllt sind.

Sind reine B2B-Onlineshops betroffen?

Die hier beschriebenen Informationspflichten richten sich an den Verkauf an Verbraucher. Ein ausschließlich auf Geschäftskunden ausgerichteter B2B-Shop ist daher grundsätzlich anders zu beurteilen.

Müssen mehrsprachige Shops angepasst werden?

Ja. Bei international beziehungsweise mehrsprachig ausgerichteten Shops müssen die jeweiligen Sprach- und Vertriebskanäle berücksichtigt werden.

Wichtiger Hinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über die neuen Anforderungen im E-Commerce und stellt keine Rechtsberatung dar. Für die rechtliche Beurteilung des konkreten Onlineshops und der individuellen Verkaufssituation sollte fachkundiger Rechtsrat eingeholt werden.

 

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