Rechtliche Absicherung für Gastronomie und Lieferdienste

In diesem Jahr haben es viele Branchen schwer. Keine Kulturveranstaltungen, keine Reisen, keine Hotelübernachtungen, keine Bars, keine Restaurants und nur beschränkte Möglichkeiten des normalen Lebens, bringen viele Selbständige an die Grenzen ihrer Möglichkeiten. Besonders hart trifft es wieder die Gastronomie, denn auch diese ist wieder komplett geschlossen. Viele setzen nun auf einen Lieferservice, um wenigstens noch etwas Umsatz zu machen. Doch beim Lieferdienst gibt es rechtliche Tücken. Es gelten strenge Regeln und gesetzliche Richtlinien. Gehen die Bestellungen nun per Telefon, E-Mail, WhatsApp und anderen Kanäle ein, müssen die Vorschriften über den E-Commerce und das Fernabsatzgeschäft eingehalten werden.

 

Der Händlerbund unterstützt die Gastronomiebranche und stellt ein Gastro-Hilfspaket für sichere Rechtstexte zur Verfügung.  Oftmals wird von den Gastronomiebetrieben das Risiko einer Abmahnung unterschätzt. Der Grund liegt meist in der kurzfristigen Umsetzung, wenn die Inhaber für ihr Angebot auf die schnelle eine Website erstellen oder die bestehende um einen Bestell- und Lieferservice erweitern. Informationen zu den Händlerbund-Tarifen* erhalten Sie hier.*

 

Händlerbund Rechtstexte bieten der Gastronomie und dem Lieferdienst eine rechtliche Absicherung für ihre AGB, Kundeninformationen, Widerrufsbelehrung, Zahlungs-, Liefer- und Versandbedingungen sowie der Datenschutzerklärung.

 

Welche Rechtstexte braucht ein Gastronomiebetrieb?

Wollen Sie in Corona-Zeiten und vielleicht auch darüber hinaus einen Lieferdienst für Ihr Restaurant oder Lokal anbieten? Dann müssen Sie nun neben der Kennzeichnung von Lebensmitteln noch weitere rechtliche Vorschriften beachten. Durch den Lieferservice werden die Speisen und Getränke nicht nur von der Küche an den Tisch gebracht, sondern direkt zu den Kunden nach Hause. Zudem gehen die Bestellungen über Kanäle wie E-Mail, Online-Formular, per WhatsApp-Nachricht oder Telefon ein. Daher unterliegen dann auch Restaurants, Gaststätten, Imbisse, Food-Trucks, Cafés und Bars genauso wie Online-Shops den Regeln zum E-Commerce und zu Fernabsatzgeschäften. Daraus ergibt sich, dass nun auch auf der Webpräsenz des lokalen Geschäftes zwingend Rechtstexte benötigt werden. Das sind im Einzelnen:

  • AGB
  • Kundeninformationen
  • Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular
  • Zahlungs-, Liefer- und Versandbedingungen
  • Datenschutzerklärung

Diese Rechtstexte müssen Sie als Gastronom auch haben, wenn der Kunde zwar per Telefon oder über digitale Wege bestellt, aber seine Bestellung dann bei Ihnen vor Ort abholt.

 

Was kostet das Gastro-Hilfspaket für Lieferdienste?

Da der Händlerbund schon Kenntnis davon hat, dass es auch in diesen schweren Zeiten Abmahnungen bis hin zur Stufe 3 für Gastro-Betriebe mit Lieferdienst oder Abholservice gegeben hat, unterstützt er die Gastronomiebetriebe nun mit einem e-Rechts-Texte-Paket. Ein Expertenteam hat dafür einen Leitfaden für Gastronomiebetriebe zusammengestellt, in dem die wichtigsten Schritte für einen rechtssicheren Lieferdienst und Abholservice erläutert werden. Darüber hinaus gibt es für einen Obolus ab 8,90 Euro im Monat alle wichtigen Rechtstexte für Ihren Gastro-Lieferservice individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Die Gastronomen oder deren betreuende Agentur müssen diese nur noch auf ihrer Webseite integrieren und veröffentlichen. Bedenken sollte man auch, dass man in allen sozialen Netzwerken sowie in Google My Business auf diese Rechtstexte und die Bedingungen für den Lieferservice (zum Beispiel durch eine Verlinkung) hinweist. Einen zusätzlichen Anreiz für Händlerbund Neukunden bietet ein Rabattcode, der drei Freimonate für eine Händlerbund-Mitgliedschaft bietet.

 

Wie unterstützen wir als Agentur die rechtssichere Website?

Wir als Partner des Händlerbundes unterstützen Gastronomen dabei, die Rechtstexte auf ihrer Website zu integrieren. Auch die Erstellung einer Website für den Lieferdienst und die Gastronomiebranche gehört zu unserem täglichen Handwerk. Mit uns bekommen die Betreiber eine rechtssichere und moderne Website mit schickem Webdesign und kundenfreundlicher Bedienung. Die Erstellung umfasst ebenso die Integration von Bezahldiensten wie Amazon Pay, Apple Pay, PayPal sowie weiteren Zahlungsanbietern, um die bestellten Speisen und Getränke direkt bei Bestellung kontaktlos zu bezahlen. So entfällt der Umgang mit Bargeld beim Lieferboten und an der Abholstation.

Fazit

Marketing für den Abhol- und Lieferservice – Natürlich wissen die Stammkunden meistens darüber Bescheid, dass Sie als Gastro-Betrieb nun einen Lieferdienst anbieten. Um noch mehr Kunden darüber zu informieren, bieten sich kleine Marketing-Maßnahmen an. Auch hier unterstützen wir Sie als Händlerbund-Partner und Shopware Agentur gerne. Wir kümmern uns um die Website Texterstellung, schreiben die Produkttexte und Onlineshop-Kategorietexte für Ihre Angebote im Lieferservices, damit Kunden und Suchmaschinen auf sie aufmerksam werden. Darüber hinaus unterstützen wir Sie gern bei E-Mail Marketing-Kampagnen, um Kunden zu einer erneuten Bestellung zu animieren. Nicht zuletzt beraten und unterstützen wir Sie bei der Social Media-Werbung mit Facebook und Instagram, damit auch über diese Kanäle Bestellungen hereinkommen. Sprechen Sie uns an und wir besprechen gemeinsam mögliche Konzepte. Mit den Rechtstexten vom Händlerbund, einer modernen Website und der richtigen Ansprache der Kunden, schaffen wir zusammen nicht nur eine kurzfristige Problemlösung, sondern eine langfristige tragende Säule für Ihr Geschäft!

 

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