Black Friday – umsatzstärkster Tag im Jahr?

Der Black Friday ist mittlerweile auch in Deutschland bekannt und beliebt. Am Tag nach Thanksgiving, also dem letzten Freitag im November, gibt es beinahe überall Rabatte und Angebote. Der Black Friday gilt als einer der umsatzstärksten Tage im Jahr und läutet die Zeit des Weihnachtsshoppings ein. 

Doch wer im ersten Moment bei den Rabatten nur an die Riesen im Online-Handel und die großen Elektromärkte denkt, liegt falsch.
Beinahe jedes Geschäft kann vom Hype um den Schwarzen Freitag profitieren, neue Kunden gewinnen und die Umsätze erhöhen. Wir haben ein paar Tipps und Tricks für Sie zusammengestellt.

Wie kann ich als Inline-Shop-Betreiber vom Black Friday profitieren? Was gibt es rechtliches zu beachten und welche Werbemaßnahmen sorgen für den richtigen Umsatz? Welche Online Marketing Werbemaßnahmen wie Newsletter, E-Mail Marketing, Facebook Werbung oder Instagram Werbung machen Sinn um noch mehr Kunden über die besonderen Aktionsangebote zu informieren?

1. Nutzen Sie den Black Friday nicht nur online

Natürlich denkt man beim Black Friday zuerst an die Rabattschlacht im Internet. Und es gibt auch tatsächlich kaum einen Online-Händler, der seine Produkte am Schwarzen Freitag nicht zu rabattierten Preisen anbietet. Doch auch offline gibt es Möglichkeiten, die Umsätze ordentlich anzukurbeln. Sind Sie beispielsweise ein Restaurantbesitzer, könnten Sie am Black Friday ein besonderes schwarzes Menü anbieten. Mit etwas Kreativität finden Sie sicherlich einige Speisen, die dunkel sind und gut schmecken.

Haben Sie ein Friseurgeschäft oder ein Kosmetikstudio, könnten Sie und Ihre Kunden vom Farbigen Freitag, als Gegensatz zum Schwarzen Freitag, profitieren indem Sie Rabatte auf das Färben von Haaren geben. Und auch im Einzelhandel gibt es unzählige Möglichkeiten, auf den Black-Friday-Hype aufzuspringen. Geben Sie beispielsweise besonders hohe Rabatte auf alle schwarzen Kleidungsstücke, die ja in der kalten Jahreszeit sowieso gerne getragen werden. Sie sehen, auch wenn Sie keinen Online-Shop besitzen, können Sie Rabattaktionen starten und somit durch den Black Friday neue Kunden gewinnen und Bestandskunden glücklich machen.

 

2. Die richtige Werbung für optimale Black-Friday-Rabattaktion

Wie alle anderen Werbekationen, müssen auch die Marketingaktionen für den Black Friday gut durchdacht sein. Machen Sie sich Gedanken darüber, wer Ihre Zielgruppe ist und wie Sie diese am besten erreichen. Setzen Sie dabei nicht nur auf ein Medium, sondern legen Sie Ihre Marketingaktionen crossmedial an. Das bedeutet, dass Sie über verschiedenen Kanäle Werbung schalten.

Neben Sozialen Netzwerken sollten auch Werbekampagnen mit Banner auf fremden Webseiten die Rabattaktion auffällig bewerben und Kunden in den Onlineshop locken. Flankierend bieten sich auch immer Social Media Kampagnen wie Facebook Werbung oder Instagram Werbung an, um die relevante Zielgruppe mit besonderen Angeboten zu einem Kauf zu bewegen. Für einen Webshop bietet sich zudem auch eine gezielte E-Mail Marketing Kampagne in Form einer Newsletter Aussendung an. Für mehr Effizienz kann diese in mehreren Staffeln über einen Zeitraum von 14 Tagen aufgebaut sein, damit möglichst viele die Spar-Angebot an dem beliebten Verkaufstag nutzen. Die Werbung für den Onlineshop sollte auch in  Remarketing-Kampagnen Berücksichtigung finden, damit bereits interessierten Kunden nochmal die besonderen Angebote präsentiert werden.

Besitzen Sie ein physisches Ladengeschäft, egal welcher Art, können Sie auch mit Printwerbung auf sich aufmerksam machen. Das bedeutet, dass Sie Flyer drucken lassen und in verschiedenen Lokalitäten in Ihrer Nähe auslegen können. Ein gezieltes Post-Mailing mit den Aktionsangeboten an Stammkunden vergrößert zusätzlich die Chance auf mehr Umsatz. Und auch das Schalten einer Werbeanzeige in der örtlichen Tageszeitung bietet eine ergänzende Sichtbarkeit und Reichweite im regionalen Umfeld. Außerdem sind Plakate im eigenen Schaufenster auch eine gute Fläche, um Werbung für Ihren persönlichen Black Friday zu machen. Achten Sie aber darauf, dass Sie Ihre normale Markenstrategie nicht völlig über Bord werfen.

Trotz dem Schwarzem Freitag sollten nicht all Ihre Werbeprodukte auf einmal schwarz sein, wenn Ihre Markenfarbe normalerweise eine andere ist. Ihr Wiedererkennungswert sollte auf jeden Fall erhalten bleiben. Sind Sie in Marketingdingen nicht so versiert, bietet es sich an, sich einen kompetenten Partner bzw. für digitale Werbung eine Online Marketing Agentur oder Shopware Agentur zu suchen, der Sie in diesen Angelegenheiten berät und die Umsetzung aller Aktivitäten plant und betreut.

 

3. Bleiben Sie auf der rechtssicheren Seite

Damit die Werbeaktion auch perfekt läuft, gibt es noch unbedingt einen wichtigen Aspekt zu berücksichtigen. Der Name „Black Friday“ ist eine eingetragene Marke und daher markenrechtlich geschützt. Wie und in welcher Form, kann im Detail in der Registerauskunft im Deutschen Paten- und Markenamt unter der Registernummer: 302013057574 nachgelesen werden. Im Pateneintrag ist genau beschrieben, für welche Klassen im Waren- und  Dienstleistungsverzeichnis der Schutz besteht.

Nur Unternehmen mit einer speziellen Lizenz dürfen mit diesem Markennamen werben. Verfügen Sie über keine Lizenz, müssen Sie kreativ werden. Es existieren bereits gute Alternativ-Bezeichnungen, die gerne genommen werden und daher schon etabliert sind. Darunter fallen Begriffe wie Black Weekend oder Black Season. Oder Sie nehmen den Black Friday auf die Schippe, indem Sie einen Colourful Friday veranstalten. Sie sollten außerdem wissen, dass es nicht reicht, den Black Friday einfach zu übersetzen. Denn auch mit einer Werbeaktion zum „Schwarzen Freitag“ riskieren Sie eine markenrechtliche Abmahnung. Werden Sie auch hier kreativ und verwenden Sie Begriffe wie Schwarze Woche. Das ist übrigens auch ein gutes Mittel, um sich von der Konkurrenz abzuheben und nicht im Werbe-Mainstream mit zu schwimmen.

Eine kleine Übersicht zu rechtlichen Aspekten haben wir in unserem Beitrag „Wie kann ich zu Black Friday eine Abmahnung vermeiden?“ beschrieben. Da wir an dieser Stelle keine Rechtsberatung geben dürfen, empfehlen wir die Abstimmung der Werbemaßnahmen mit einem Fachanwalt für Markenrecht und Patentrecht. Dieser kann zu Risiken aufklären und zu rechtssicheren Alternativen beraten. So folgt nach der Werbeaktion kein böse Überraschung.

Fazit: Der Black Friday lohnt sich

Ihrer Kreativität sind am letzten Freitag im November zum Einläuten der Zeit der Weihnachtseinkäufe keine Grenzen gesetzt. Dabei ist es ganz egal, um welche Art von Geschäft es sich bei Ihrem Unternehmen handelt. Überlegen Sie sich Rabattaktionen, die neue Kunden anlocken und Ihre Umsätze steigern können. Denken Sie in diesem Rahmen über die passenden Werbeaktionen nach, um Ihre Aktion publik zu machen. Erkundigen Sie sich aber unbedingt über die rechtlichen Stolpersteine, die der Black Friday mit sich bringt, um keine Abmahnungen zu riskieren. Wenn Sie diese beachten, steht Ihrer Black-Friday-Rabatt-Aktion nichts mehr im Wege.

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